Rassehundezuchtverein für American Staffordshire Terrier.
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Gegründet wurde der 1.ASTC 1982. Seit 1986 sind wir Mitglied des im Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH).

 
     
 

Der 1.ASTC ist bestrebt, diese großartige Rasse in erster Linie in Wesen und Gesundheit aber auch in ihrem Erscheinungsbild zu festigen und zu verbessern. Der 1. ASTC gibt der Leistungsfähigkeit und Gesundheit absolute Priorität. Schönheit wird als erstrebenswert, aber zweitrangig betrachtet. Diese Prinzipien finden Niederschlag in unserer Zuchtzulassungs- und Körordnung. Die richtige Auslegung des Standards, der frei von Verkrüppelungsvorschriften ist, gilt uns als Verpflichtung. Muskulöse, trockene Hunde mit entsprechend langen Laufknochen, ausdauernd und schnell, sind unser Zuchtziel. Überfütterte, niedrige, schwammige "Monstrositäten" mit extrem hohen Gewichten lehnen wir kategorisch ab. Als noch wichtiger betrachten wir die psychische Leistungsfähigkeit.

 
     
 

Nervenfestigkeit und einwandfreies Wesen sind eine absolute Bedingung. Der 1.ASTC favorisiert den selbstbewussten Hund, der frei von HD und Patellaluxation ist, geeignet als Familien-, Schutz- und Gebrauchshund.

 
     
 

Überprüft wird dies alles in der Zuchttauglichkeitsprüfung , hier im Bild die Unbefangenheitsüberprüfung nach Punkt 6.2 der Zuchtordnung.
Wesensüberprüfung in friedlicher Situation
Der Hund wird an lockerer Leine durch eine große Menschengruppe geführt und soll sich unbefangen zeigen, auch wenn im Abstand von 20m mit einer 6mm Pistole geschossen wird. in der Gruppe sollte der Hund sich freundlich oder neutral den Testpersonen gegenüber verhalten. Wird eine Person der Gruppe gebissen oder zeigt sich der Hund unkontrollierbar aggressiv, scheidet er sofort aus. Aggressives Verhalten der Testperson ist unbedingt zu vermeiden.

 
     
 

6.1. Formwertbeurteilung
Der vorgestellte Hund sollte dem Standard entsprechen und keine groben anatomischen Fehler aufweisen. der Hund wird zunächst gewogen und gemessen und auf seine Hörfähigkeit und sein Gebiss geprüft. Maximal erlaubt sind Vorbiss und Fehlen von P1 oder fehlen von P4 in Verbindung mit P1. Bei überragenden Ergebnissen in der Wesensprüfung sind Ausnahmen in das Ermessen der Körkommission gestellt. Die Rüden werden auf das Vorhandensein beider Hoden überprüft. Bei allen Überprüfungen soll sich der Hund unbefangen verhalten.

 
     
 

 
     
 

 
     
 

 
     
 

 
     
 

 
     
 
 
     
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